Die Gartenlaube als Wohnsitz nutzen

Gartenlaube als WohnsitzIn der warmen Jahreszeit lockt es viele Gartenbesitzer in jeder freien Minute ins Freie. Im urbanen Grün wird gepflanzt und geerntet, wobei sich wunderbar entspannen lässt. Um es möglichst bequem zu haben, dient die eigens angeschaffte Laube oftmals nicht nur als Aufbewahrungsort von Spaten und Co., sondern fungiert als zusätzlicher Wohnraum. Die Frage, ob es erlaubt ist, die Gartenlaube ganzjährig zu bewohnen, beschäftigt viele Menschen. Insbesondere vor dem Hintergrund fehlenden Wohnraums sowie hoher Mieten in den Städten können sich viele Menschen mit dem Gedanken anfreunden, permanent in der Gartenlaube zu wohnen. Auch sich ändernde Wertvorstellungen in der Gesellschaft spielen hierbei eine Rolle, wird doch das Leben im Grünen mit einer hohen Lebensqualität verbunden.

In der Gartenlaube wohnen – Argumente der Befürworter

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich nur junge und unangepasste Naturfreunde für eine dauerhafte Nutzung einer Laube aussprechen. Die Idee, das Gartenhaus als Hauptwohnsitz zu beziehen, wird vom Architekten Rolf Spille befürwortet, der sie als Antwort auf die zunehmende Altersarmut versteht. Am Beispiel Schwerin wäre seiner Meinung nach der Aufwand gering, die zahlreichen Gartenhäuser in den Kleingartenanlagen altersgerecht umzurüsten. Vor allem Senioren mit geringer Rente könnten auf diese Weise preiswert wohnen. Als Referenz führt der Architekt das Beispiel Dänemark an, wo die Nutzung eines Ferienhauses als Hauptwohnsitz erlaubt ist, sofern es mindestens seit acht Jahren im Besitz des Rentners ist. Um den Wunsch nach der Gartenlaube als Wohnsitz hierzulande Realität werden zu lassen, ist allerdings ein Umdenken der Politik und Planung erforderlich.

Rechtliche Lage bezüglich des Wohnens im Garten

In rechtlicher Hinsicht gilt die Beantragung einer Gartenlaube als Wohnsitz angesichts der umfangreichen deutschen Bürokratie als nicht unproblematisch. Das fängt schon damit an, dass allein die Errichtung einer Gartenlaube mitunter eine Baugenehmigung erfordert. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang die baurechtlichen Bestimmungen des entsprechenden Bundeslandes sowie der Stadt bzw. Gemeinde. Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind aus Stein gebaute Gartenhäuser. Diese müssen mindestens einen Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück haben. Sofern das Objekt über Aufenthaltsraum, Feuerstelle und Toiletten verfügt, ist es genehmigungspflichtig und unterliegt hinsichtlich Dämmung, Feuer- und Schallschutz sowie Entwässerung den jeweiligen Bauvorschriften, die von Bundesland zu Bundesland variieren und mitunter sehr streng sind.

Gartenlaube als Wohnsitz – Übernachtung vs. Wohnen

In der Gartenlaube wohnenWer mehrmals im Jahr in seiner Laube übernachtet oder den mehrwöchigen Sommerurlaub darin verbringt, verhält sich durchaus gesetzeskonform. Anders sieht es aus, wenn hier nicht mehr nur gelegentlich gespielt, gegessen und geschlafen wird. Ähnlich dem Umstand, dass der Garten lediglich dem eigenen Bedarf dienen und nicht erwerbsmäßig genutzt werden darf, verbietet die Gesetzeslage, beispielsweise im mittlerweile uralten Bundeskleingartengesetz, offiziell das dauerhafte Wohnen im Gartenhaus. Allerdings ist der Begriff ‚Wohnen‘ sehr schwammig.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Grundlage für die Genehmigung zum permanenten Wohnen im Garten bildet der Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde, in welchem Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete ausgewiesen sind. Liegt die zu errichtende Gartenlaube in einem sogenannten Mischgebiet, stehen die Chancen auf ein Dauerwohnrecht gut. Anlässe für eine entsprechende Genehmigung seitens des Bauamtes kann das Wohl der Allgemeinheit sowie ein dringender Bedarf an Wohnraum vor Ort sein. Wichtig ist, dass ein Antrag auf Umnutzung gestellt wird. Des Weiteren setzt die Anerkennung einer Gartenlaube als Wohnsitz sowohl einen Briefkasten als auch eine eigene Hausnummer voraus.

Wohnen im Garten nicht unmöglich

Dauerhaft in der Laube zu wohnen, ist trotz des offiziellen rechtliches Verbotes kein Ding der Unmöglichkeit. Wer sich mit diesem Gedanken trägt, ist gut beraten, frühestmöglich mit dem jeweiligen Bauamt in Kontakt zu treten und das eigene Vorhaben zu erläutern. Von einem Genehmigungsverfahren, das sich mitunter mehrere Monate hinzieht, sollte man sich nicht abschrecken lassen. Lokale Erfordernisse oder ein gesellschaftlicher Wandel, welcher mit politischem und planerischem Umdenken einhergeht, können den Weg zum Wohnen im Grünen ebnen.

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